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KFW Förderbank
Die KfW Förderbank fördert Bauen, Wohnen, Energie sparen, den gewerblichen Umweltschutz, Infrastruktur und Bildung.
Voraussetzungen für Erhalt des Steuerbonus
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen. Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht begünstigt.
- Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen (Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstituts, d.h. Überweisung oder Kontoauszug).
- Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31.12.2005 erbracht worden sein.
Kein Steuerbonus
bei Geltendmachung der Aufwendungen als
- Betriebsausgaben (8 4 Abs. 2 EStG)
- Werbungskosten ($ 19 EStG)
- Sonderausgaben (z.B. $ 10 f EStG, Denkmalschutz) Außergewöhnliche Belastungen ($ 33 EStG)
- Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des $ 8 Viertes Buch SGB
Wie hoch ist der Steuerbonus?
- 20 Prozent von max. 3.000 Euro der Erhaltungs-/ Modemisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. max. 600 Euro.
- Es handelt sich um eine max. Jahresförderung pro Haushalt.
- Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt.
- Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist additiv zum Steuerbonus für allgemeine sonstige haushalts=nahe
Dienstleistungen gem. $ 35 a Abs. 2 S. 1 EStG (Beispiel: Reinigung der Wohnung, Pflege von Ange-hörigen).
Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls max. 600 Euro im Jahr.